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title: "KonkordatG SH 2009 — Gesetz zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl Vom 25. April 2009"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/konkordatgsh2009"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-KonkordatGSH2009rahmen"
updated: "2026-05-13T17:39:49+00:00"
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# KonkordatG SH 2009 — Gesetz zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl Vom 25. April 2009

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 25.04.2009
*Fundstelle:* GVOBl. 2009, 264


### Anlage KonkordatG

AnlageVertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen StuhlLink auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/sh/cddb094f-f9d1-47ed-a246-1ae112376400-2222-6+2009+264+vertrag.pdf

### Eingangsformel KonkordatG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zustimmung zum Vertrag

§ 1 Zustimmung zum VertragDem am 12. Januar 2009 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl Vom 25. April 2009
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-KonkordatGSH2009rahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
