KonkordatG SH 2009 · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl Vom 25. April 2009

Ausfertigungsdatum:
25.04.2009
Fundstelle:
GVOBl. 2009, 264
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage KonkordatG

AnlageVertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen StuhlLink auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/sh/cddb094f-f9d1-47ed-a246-1ae112376400-2222-6+2009+264+vertrag.pdf

Eingangsformel KonkordatG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Vertrag

§ 1 Zustimmung zum VertragDem am 12. Januar 2009 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.