Gesetz zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl Vom 25. April 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 25.04.2009
- Fundstelle:
- GVOBl. 2009, 264
AnlageVertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen StuhlLink auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/sh/cddb094f-f9d1-47ed-a246-1ae112376400-2222-6+2009+264+vertrag.pdf
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zum Vertrag
§ 1 Zustimmung zum VertragDem am 12. Januar 2009 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.