Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten *) Vom 23. Dezember 1931 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971 **)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971 182
Artikel 1 -3 *)
Artikel 4 § 29 des Reichssiedlungsgesetzes *) findet auf die Bereitstellung von Kleingärten entsprechende Anwendung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.