KlSiedlV SH · Schleswig-Holstein

Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten *) Vom 23. Dezember 1931 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971 **)

Fundstelle:
GVOBl. 1971 182
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 -3 *)

Artikel

Artikel 4 § 29 des Reichssiedlungsgesetzes *) findet auf die Bereitstellung von Kleingärten entsprechende Anwendung.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.