Landesverordnung über die Errichtung der Katasterämter Elmshorn und Flensburg/Schleswig Vom 23. August 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 23.08.2002
- Fundstelle:
- GVOBl. 2002 191
Aufgrund des § 8 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 1 Das Katasteramt Elmshorn wird mit Sitz in Elmshorn, das Katasteramt Flensburg/Schleswig mit Sitz in Flensburg und Außenstelle in Schleswig errichtet.
§ 2 Die Katasterämter Flensburg, Itzehoe, Pinneberg und Schleswig werden aufgelöst. Die Aufgaben und das Personal der Katasterämter Flensburg und Schleswig gehen auf das Katasteramt Flensburg/Schleswig, die Aufgaben und das Personal der Katasterämter Itzehoe und Pinneberg auf das Katasteramt Elmshorn über.
§ 3 § 1 der Landesverordnung über die Abgrenzung der Katasteramtsbezirke vom 3. März 1976 (GVOBl. Schl.-H. S. 115), geändert durch Landesverordnung vom 8. Juni 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 196) wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 erhält folgende Fassung: "1. Katasteramt Elmshorn Der Katasteramtsbezirk Elmshorn umfasst die Kreise Pinneberg und Steinburg." 2. Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Katasteramt Flensburg/Schleswig Der Katasteramtsbezirk Flensburg/Schleswig umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg und den Kreis Schleswig-Flensburg." 3. Nummer 4 wird gestrichen. 4. Nummer 12 wird gestrichen. 5. Nummer 16 wird gestrichen.
§ 4 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.