Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen Vom 30. Januar 1938 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971 *)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971 182
Aufgrund des § 10 des Dritten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 24. Januar 1935 (RGBl. I S. 68) wird im Anschluß an die Verordnung vom 18. März 1935 (RGBl. I S. 402) verordnet:
§ 1 (1) Die Gliederung der Gerichtsbezirke auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit gilt auch für Dienststrafsachen und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, für Justizverwaltungssachen und damit im Zusammenhang stehende Angelegenheiten (2) *)
§ 2 Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1938 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.