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title: "JVAZentralKrhStVtrG SH — Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein vom 15. Januar 2010 über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg Vom 6. Juli 2009"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/jvazentralkrhstvtrgsh"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-JVAZentralKrhStVtrGSHrahmen"
updated: "2026-05-13T17:30:16+00:00"
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# JVAZentralKrhStVtrG SH — Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein vom 15. Januar 2010 über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg Vom 6. Juli 2009

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 06.07.2009
*Fundstelle:* GVOBl. 2010, 548


### § 1

§ 1(1) Dem am 15. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.*(4) Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages nach Absatz 3 tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Vollzugsgemeinschaft zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. August 1993 (GVOBl. Schl.-H. S. 402)*) außer Kraft.

### Eingangsformel JVAZentralKrhStVtrG

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1(1) Dem am 15. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.*(4) Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages nach Absatz 3 tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Vollzugsgemeinschaft zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. August 1993 (GVOBl. Schl.-H. S. 402)*) außer Kraft.

### § 2

§ 2Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein vom 15. Januar 2010 über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg Vom 6. Juli 2009
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-JVAZentralKrhStVtrGSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
