JVAZentralKrhStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein vom 15. Januar 2010 über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg Vom 6. Juli 2009

Ausfertigungsdatum:
06.07.2009
Fundstelle:
GVOBl. 2010, 548
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1(1) Dem am 15. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.*(4) Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages nach Absatz 3 tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Vollzugsgemeinschaft zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. August 1993 (GVOBl. Schl.-H. S. 402)*) außer Kraft.

Eingangsformel JVAZentralKrhStVtrG

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem am 15. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.*(4) Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages nach Absatz 3 tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Vollzugsgemeinschaft zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. August 1993 (GVOBl. Schl.-H. S. 402)*) außer Kraft.

§ 2

§ 2Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.