JVAGlasRechtG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz über die Zustimmung zum Abkommen vom 11. Dezember 2009 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht Vom 19. Oktober 2010

Ausfertigungsdatum:
19.10.2010
Fundstelle:
GVOBl. 2010, 716
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem am 11. Dezember 2009 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.

Eingangsformel JVAGlasRechtG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 11. Dezember 2009 unterzeichneten Abkommen wird zugestimmt.Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.Den Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.