Zustimmungsgesetz zum „Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein“ Vom 15. November 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 15.11.2018
- Fundstelle:
- GVOBl. 2018, 767
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem am 23. August 2018 unterzeichneten Vertrag des Landes Schleswig-Holstein mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein und der Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein wird zugestimmt.(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu geben.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.