Gesetz zur Aufhebung der Innovationsstiftung Schleswig-HolsteinVom 17. Dezember 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.2010
- Fundstelle:
- GVOBl. 2010, 789, 811
§ 1Die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein wird mit Ablauf des 31. Dezember 2011 aufgehoben.
§ 2Rechtsnachfolger der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein ist das Land Schleswig-Holstein.
§ 3Das Gesetz über die Zusammenlegung der „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ mit der „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ zur „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein“ vom 10. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 149) 24) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.