InStifrtAufhG SH 2010 · Schleswig-Holstein

Gesetz zur Aufhebung der Innovationsstiftung Schleswig-HolsteinVom 17. Dezember 2010

Ausfertigungsdatum:
17.12.2010
Fundstelle:
GVOBl. 2010, 789, 811
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein wird mit Ablauf des 31. Dezember 2011 aufgehoben.

§ 2

§ 2Rechtsnachfolger der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein ist das Land Schleswig-Holstein.

§ 3

§ 3Das Gesetz über die Zusammenlegung der „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ mit der „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ zur „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein“ vom 10. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 149) 24) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.