HSchulZulStVtrG SH 2019 · Schleswig-Holstein

Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung Vom 2. September 2019 *

Ausfertigungsdatum:
02.09.2019
Fundstelle:
GVOBl. 2019 328
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 wird zugestimmt.

§ 2

§ 2 Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.

§ 3

§ 3 Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen. **

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.