Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung Vom 2. September 2019 *
- Ausfertigungsdatum:
- 02.09.2019
- Fundstelle:
- GVOBl. 2019 328
§ 1 Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 wird zugestimmt.
§ 2 Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.
§ 3 Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen. **
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.