HSchulQSAkkrStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) Vom 13. Oktober 2017

Ausfertigungsdatum:
13.10.2017
Fundstelle:
GVOBl. 2017, 470
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Zustimmung zu dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag(1) Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) vom 20. Juni 2017 wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.*

Artikel

Artikel 2 Änderung des Hochschulgesetzes*)[Änderungsanweisung]

Artikel

Artikel 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Eingangsformel HSchulQSAkkrStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.