Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung - HlbVO) Vom 4. August 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 04.08.2009
- Fundstelle:
- GVOBl. 2009, 566
[Inkrafttreten, Ausserkrafttreten]
§ 3[Inkrafttreten, Ausserkrafttreten]Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft und mit Ablauf des 30. Dezember 2018 außer Kraft.
[Inkrafttreten, Ausserkrafttreten]
§ 3[Inkrafttreten, Ausserkrafttreten]Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft und mit Ablauf des 29. Dezembers 2023 außer Kraft.
[Inkrafttreten, Ausserkrafttreten]
§ 3[Inkrafttreten, Ausserkrafttreten]Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Aufgrund des § 175 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 398), und des § 36 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 2 der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung vom 22. Januar 1988 (GVOBl. Schl.-H. S. 32), zuletzt geändert durch § 11 der Verordnung vom 13. Juni 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), verordnet das Innenministerium:
[Verbot des Betriebs unbemannter Heißluftballone]
§ 1[Verbot des Betriebs unbemannter Heißluftballone]Es ist verboten, unbemannte Heißluftballone, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (Himmelslaternen), aufsteigen zu lassen.
[Ordnungswidrigkeit]
§ 2[Ordnungswidrigkeit](1) Ordnungswidrig nach § 175 Abs. 3 LVwG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 einen unbemannten Heißluftballon aufsteigen lässt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die Landrätinnen und Landräte und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte.
[Inkrafttreten, Ausserkrafttreten]
§ 3[Inkrafttreten, Ausserkrafttreten]Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.