Zweite Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungsordnung Vom 24. November 1939, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971 *)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971 182
Aufgrund des § 39 der Hinterlegungsordnung vom 10. März 1937 (RGBl. I S. 285) wird folgendes verordnet: Die im § 33 der Hinterlegungsordnung auf den 31. Dezember 1939 festgesetzte Frist wird bis auf weiteres verlängert.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.