HavelPoldFlutStVtrG SH 2024 · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle Vom 21. Februar 2024

Ausfertigungsdatum:
21.02.2024
Fundstelle:
GVOBl. 2024, 104
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HavelPoldFlutStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer ...

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle(1) Dem am 26. September 2023 zwischen dem Land Brandenburg, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.*(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.**

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.