Verordnung über die Einführung landesrechtlicher Vorschriften in den nach dem Groß-Hamburg-Gesetz auf Preußen übergegangenen Gebietsteilen (Rechtseinführungsverordnung) Vom 18. März 1938 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971 *)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971 182
Achtung : Die Überschriften der Paragraphen dieser Vorschrift sind nachträglich eingefügt worden und sollen das Auffinden einzelner Paragraphen über den Suchindex in Intra-/Internet erleichtern. Die Überschriften gehören nicht zu den offiziellen Texten der in den Verkündungsblätter bekanntgemachten Vorschriften! Aufgrund des § 6 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 13. März 1937 (Reichsgesetzblatt I S. 303) wird folgendes verordnet:
Einführung preußischen Rechts
§ 1 Einführung preußischen Rechts (1) In den nach dem Groß-Hamburg-Gesetz auf Preußen übergegangenen Gebietsteilen werden mit Wirkung vom 1. April 1938 ab die preußischen Landesgesetze, Verordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften eingeführt, die in den aufnehmenden Verwaltungsbezirken gelten, soweit im nachstehenden nichts anderes bestimmt ist. (2) Ist das in dem aufnehmenden Verwaltungsbezirke geltende Recht örtlich verschieden, so treffen die zuständigen Ministerien im Einvernehmen mit dem Innenministerium Bestimmung über das einzuführende Recht. Die Befugnis kann auf nachgeordnete Behörden übertragen werden. (3) Die zuständigen Ministerien können im Einvernehmen mit dem Innenministerium zum Zwecke der Überleitung die Einführung abgeänderter preußischer Rechtsvorschriften anordnen.
gegenstandslos
§ 2 gegenstandslos
aufgehoben
§ 3 *) aufgehoben
aufgehoben
§ 4 *) aufgehoben
aufgehoben
§ 5 *) aufgehoben
Übergangsvorschrift
§ 6 *) Übergangsvorschrift
Inkrafttreten
§ 7 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am 1. April 1938 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.