Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (GrEStSatzG) Vom 17. Dezember 2010*
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.2010
- Fundstelle:
- GVOBl. 2010, 789, 811
§ 1Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Schleswig-Holstein belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 %.
§ 2Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2014 verwirklicht werden.
§ 1Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Schleswig-Holstein belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,0 %.
§ 2Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2012 verwirklicht werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.