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title: "GlüStVtrG SH 2021 — Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) Vom 12. April 2021"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/gluestvtrgsh2021"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GlüStVtrGSH2021rahmen"
updated: "2026-05-13T17:03:13+00:00"
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# GlüStVtrG SH 2021 — Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) Vom 12. April 2021

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 12.04.2021
*Fundstelle:* GVOBl. 2021, 439


### Eingangsformel GlüStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zustimmung

§ 1 Zustimmung(1) Dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und dem Land Schleswig-Holstein wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland wird nachstehend veröffentlicht.(3) Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 oder 3 gegenstandslos werden, wird dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekanntgemacht.

### § 2 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft.(2) Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2021 außer Kraft, falls der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekanntgemacht.(3) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2021 außer Kraft, falls der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 3 gegenstandslos wird. § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes gilt entsprechend.

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— Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) Vom 12. April 2021
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GlüStVtrGSH2021rahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
