Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) Vom 23. April 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 23.04.2012
- Fundstelle:
- GVOBl. 2012, 495
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zum Staatsvertrag
§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem zuletzt am 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 20 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein bekannt zu machen.
Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 2 Aufhebung von RechtsvorschriftenDas Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Errichtung der NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 18. November 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 608)*) tritt mit Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder außer Kraft.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.