GewStVerwÜG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer auf die Gemeinden Vom 30. Oktober 1981

Ausfertigungsdatum:
30.10.1981
Fundstelle:
GVOBl. 1981, 247
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die Verwaltung der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer, mit Ausnahme der Festsetzung und Zerlegung der Steuermeßbeträge, obliegt den Gemeinden.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1976 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Rückübertragung der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital auf die Gemeinden vom 31. März 1950 (GVOBl. Schl.-H. S. 141) außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.