Landesverordnung über die Errichtung von Führungsaufsichtsstellen Vom 17. Dezember 1974
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.1974
- Fundstelle:
- GVOBl. 1974 502
Aufgrund des § 28 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 1 Die Aufsichtsstellen nach § 68 a des Strafgesetzbuches werden bei den Landgerichten eingerichtet.
§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.