Landesverordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 8 Absatz 3 Satz 4 des Bundesfernstraßengesetzes Vom 24. August 2020*
- Ausfertigungsdatum:
- 24.08.2020
- Fundstelle:
- GVOBl. 2020, 560
Die Ermächtigung zum Erlass, zur Änderung und zur Aufhebung einer Gebührenordnung für Sondernutzungen gemäß § 8 Absatz 3 Satz 4 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 433), wird auf das für Verkehr zuständige Ministerium übertragen.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.