ForstVersASTStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Kooperation in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt Vom 22. Februar 2011

Ausfertigungsdatum:
22.02.2011
Fundstelle:
GVOBl. 2011, 70
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ForstVersASTStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem zuletzt am 16. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.