ForstSchAusglGzustBehV SH · Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz Vom 27. November 1985

Ausfertigungsdatum:
27.11.1985
Fundstelle:
GVOBl. 1985 407
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ForstSchAusglGzustBehV

Aufgrund des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1 Zuständige Behörden nach § 1 Abs. 5 und § 9 Abs. 1 bis 3 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1985 (BGBl. I S. 1756) sind die unteren Forstbehörden.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz vom 30. April 1970 (GVOBl. Schl.-H. S. 131) außer Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.