FGGemSenVtrG SH 2025 · Schleswig-Holstein

Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburgund den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des FinanzgerichtsHamburgVom 23. Juni 2025

Ausfertigungsdatum:
23.06.2025
Fundstelle:
GVOBl. 2025, Nr. 91
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FGGemSenVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem bis zum 19. Dezember 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekanntzumachen.*

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.