Landesverordnung zur Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre (AM15-Verordnung - AM15VO) Vom 27. April 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 27.04.2020
- Fundstelle:
- GVOBl. 2020, 212
Aufgrund des § 6 Absatz 5a Satz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008), verordnet die Landesregierung:
§ 1Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM wird auf 15 Jahre herabgesetzt.
§ 2Die in § 6 Absatz 5a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008), enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf die für Verkehr zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.