FehBeltQKostG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes(Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) Vom 28. Juli 2021

Ausfertigungsdatum:
28.07.2021
Fundstelle:
GVOBl. 2021, 859
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FehBeltQKostG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Kostenausgleich

§ 1 KostenausgleichDie Stadt Fehmarn und der Kreis Ostholstein erhalten für die durch das Gesetz zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung 13. Februar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 42) verursachten Mehrbelastungen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.

§ 2

Verordnungsermächtigung

§ 2 VerordnungsermächtigungDie Höhe des Ausgleichs sowie das Verfahren der Erstattung regelt das für Inneres zuständige Ministerium durch Verordnung.

§ 3

In-Kraft-Treten

§ 3 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.