Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes(Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) Vom 28. Juli 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 28.07.2021
- Fundstelle:
- GVOBl. 2021, 859
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Kostenausgleich
§ 1 KostenausgleichDie Stadt Fehmarn und der Kreis Ostholstein erhalten für die durch das Gesetz zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung 13. Februar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 42) verursachten Mehrbelastungen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Verordnungsermächtigung
§ 2 VerordnungsermächtigungDie Höhe des Ausgleichs sowie das Verfahren der Erstattung regelt das für Inneres zuständige Ministerium durch Verordnung.
In-Kraft-Treten
§ 3 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.