Gesetz zu dem Vertrage mit den Evangelischen Landeskirchen Vom 26. Juni 1931, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971*)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971, 182
Das Gesetz ist gem. § 3 Abs. 2 d. Ges. v. 4.4.1961 Gl.Nr. 114-2, nur mit Überschrift; Datum u. Fundstelle aufgenommen worden
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.