Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (Energiebetriebene-Produkte-Zuständigkeitsverordnung - EBPZustVO) Vom 23. März 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 23.03.2011
- Fundstelle:
- GVOBl. 2011, 119
Aufgrund § 28 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 1Zuständige Behörde für den Vollzug des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) und der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen ist die für den Verbraucherschutz zuständige oberste Landesbehörde.
§ 2Die Ermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Behörde wird auf die für den Verbraucherschutz zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
§ 3Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.