EBPZustVO · Schleswig-Holstein

Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (Energiebetriebene-Produkte-Zuständigkeitsverordnung - EBPZustVO) Vom 23. März 2011

Ausfertigungsdatum:
23.03.2011
Fundstelle:
GVOBl. 2011, 119
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel EBPZustVO

Aufgrund § 28 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Zuständige Behörde für den Vollzug des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) und der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen ist die für den Verbraucherschutz zuständige oberste Landesbehörde.

§ 2

§ 2Die Ermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Behörde wird auf die für den Verbraucherschutz zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.