Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Einrichtung einer Zentralen Polizeilichen Ermittlungsstelle für die Strafverfolgung von Mitgliedern ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgeschehen Vom 22. April 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 22.04.1994
- Fundstelle:
- GVOBl. 1994 230
Bekanntmachung: Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Einrichtung einer Zentralen Polizeilichen Ermittlungsstelle für die Strafverfolgung von Mitgliedern ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgeschehen vom 12. August 1993 (GVOBl. Schl.-H. S. 386) gebe ich bekannt: Die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin hat mit Schreiben vom 11. März 1994 mitgeteilt, daß das Abkommen über die Einrichtung einer Zentralen Polizeilichen Ermittlungsstelle für die Strafverfolgung von Mitgliedern ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgeschehen nach seinem § 13 Abs. 1 am 1. März 1994 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.