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title: "DatPortAnerkStVBek SH — Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Vom 17. Januar 2006"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/datportanerkstvbeksh"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-DatPortAnerkStVBekSHrahmen"
updated: "2026-05-13T16:37:20+00:00"
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# DatPortAnerkStVBek SH — Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Vom 17. Januar 2006

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 17.01.2006
*Fundstelle:* GVOBl. 2006, 10


### Eingangsformel DatPortAnerkStVBek

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 547) gebe ich bekannt, dass der Staatsvertrag am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.

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— Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Vom 17. Januar 2006
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-DatPortAnerkStVBekSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
