Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Vom 17. Januar 2006
- Ausfertigungsdatum:
- 17.01.2006
- Fundstelle:
- GVOBl. 2006, 10
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 547) gebe ich bekannt, dass der Staatsvertrag am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.