BSHG§ 37aVAufhV SH · Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die Aufhebung der Landesverordnung über die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Hilfe bei Schwangerschaft nach § 37 a des Bundessozialhilfegesetzes Vom 10. Januar 1996

Ausfertigungsdatum:
10.01.1996
Fundstelle:
GVOBl. 1996 91
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BSHG§

Aufgrund des § 8 des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1985 (GVOBl. Schl.-H. S. 26), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 527), wird im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Minister für Finanzen und Energie verordnet:

§ 1

§ 1 Die Landesverordnung über die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Hilfe bei Schwangerschaft nach § 37 a des Bundessozialhilfegesetzes vom 14. Januar 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 74), geändert durch Landesverordnung vom 6. Juli 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 372), wird aufgehoben.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.