BilgEVStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag) Vom 17. Oktober 2010

Ausfertigungsdatum:
17.10.2010
Fundstelle:
GVOBl. 2010, 622
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BilgEVStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDen zuletzt am 11. Mai 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Aufhebung eines Gesetzbeschlusses

§ 2 Aufhebung eines GesetzbeschlussesDer Gesetzbeschluss des Landtages vom 30. Mai 2008 über die Zustimmung zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag (LT-Drs. 16/1938) wird aufgehoben und ist nicht zu verkünden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.