Durchführungsverordnung zum Deutschen Beamtengesetz für die Kommunalbeamten (Beamten der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der gemeindlichen Zweckverbände)*) Vom 2. Juli 1937 , i.d.F.d.B.v. 31.12.1971**)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1971, 182
Gl.-Nr.: B2030-0-2 Fundstelle: RGBl. S. 729
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.