Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach § 525 Abs. 2 und § 2194 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches Vom 9. September 1975
- Ausfertigungsdatum:
- 09.09.1975
- Fundstelle:
- GVOBl. 1975 257
Aufgrund des § 28 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 1 Zuständige Behörde nach § 525 Abs. 2 und § 2194 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das Ministerium, dessen Geschäftsbereich nach dem Zweck der Auflage betroffen wird.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.