BFSGAufgStVtrG SH · Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem BarrierefreiheitsstärkungsgesetzVom 12. Juni 2025

Ausfertigungsdatum:
12.06.2025
Fundstelle:
GVOBl. 2025, Nr. 97
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BFSGAufgStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung

§ 1 Zustimmung(1) Dem bis zum 5. März 2025 zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen unterzeichneten Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein bekannt zu machen.*

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.