Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-HolsteinVom 19. Dezember 2017*
- Ausfertigungsdatum:
- 19.12.2017
- Fundstelle:
- GVOBl. 2018, 11
§ 1Abweichend von der Behördenbezeichnung gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung einer unteren Landesbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein zum Vollzug der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes vom 10. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 478) wird die Bezeichnung auf „Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord“ festgelegt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.