Bekanntmachung über die Haftung des Landes und anderer Dienstherren für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Griechenland Vom 20. Januar 1959, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971 *)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1959 12
Bekanntmachung: Auf Grund des § 7 des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (GS. S. 691) hat die Landesregierung folgende Bekanntmachung beschlossen: Durch das am 23. Februar 1946 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch von Griechenland und das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch ist die Gegenseitigkeit verbürgt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.