Bekanntmachung über die Haftung des Landes und anderer Dienstherren für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen der französischen Republik Vom 31. Dezember 1961, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971 *)
- Fundstelle:
- GVOBl. 1961 100
Bekanntmachung: Aufgrund des § 7 des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (GS. 1909 S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der französischen Republik die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.