BABPolDÖrtZustV SH 2009 · Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit der Polizeidirektionen auf Bundesautobahnen Vom 25. November 2009

Ausfertigungsdatum:
25.11.2009
Fundstelle:
GVOBl. 2009 743
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Bundesautobahn 21 im Bezirk der Polizeidirektion Kiel

§ 1 Bundesautobahn 21 im Bezirk der Polizeidirektion Kiel Die Polizeidirektion Bad Segeberg nimmt die ihr übertragenen Aufgaben auf der Bundesautobahn 21 im Bezirk der Polizeidirektion Kiel entsprechend dem jeweiligen Ausbaustadium für den Streckenabschnitt ab Kilometer 26,650 zwischen der Gemeinde Wankendorf im Kreis Plön und der Stadt Kiel wahr.

§ 2

Bundesautobahn 20 im Bezirk der Polizeidirektionen Lübeck und Ratzeburg

§ 2 Bundesautobahn 20 im Bezirk der Polizeidirektionen Lübeck und Ratzeburg Die Polizeidirektion Bad Segeberg nimmt die ihr übertragenen Aufgaben auf der Bundesautobahn 20 im Bezirk der Polizeidirektionen Lübeck und Ratzeburg im Abschnitt 90 von Mönkhagen bei Kilometer 8,413 bis zur Kreisgrenze Segeberg bei Kilometer 4,810 wahr.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.