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title: "Art91cGGAStVtrG SH — Gesetz zum Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG Vom 19. März 2010"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-Art91cGGAStVtrGSHrahmen"
updated: "2026-05-13T16:03:34+00:00"
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# Art91cGGAStVtrG SH — Gesetz zum Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG Vom 19. März 2010

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 19.03.2010
*Fundstelle:* GVOBl. 2010, 384


### Eingangsformel Art91cGGAStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zustimmung zum Vertrag

§ 1 Zustimmung zum Vertrag(1) Dem in der Zeit vom 30. Oktober 2009 bis 20. November 2009 unterzeichneten Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG (IT-Staatsvertrag) zwischen dem Bund und den Ländern wird zugestimmt. (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Vertrag tritt nach seinem § 7 Abs. 1 Satz 1 am 1. April 2010 in Kraft. Sollte der Vertrag nach seinem § 7 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos werden, macht die für die Angelegenheiten der ressortübergreifenden Informations- und Kommunikationstechnologie zuständige oberste Landesbehörde dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zum Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG Vom 19. März 2010
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-Art91cGGAStVtrGSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
