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title: "Art91cGGAStVtrÄStVtr1IKBek SH — Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG Vom 14. Oktober 2019"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/art91cggastvtraestvtr1ikbeksh"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-Art91cGGAStVtrÄStVtr1IKBekSHrahmen"
updated: "2026-05-13T16:03:40+00:00"
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# Art91cGGAStVtrÄStVtr1IKBek SH — Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG Vom 14. Oktober 2019

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 14.10.2019
*Fundstelle:* GVOBl. 2019, 421


### Eingangsformel Art91cGGAStVtrÄStVtr1IKBek

Aufgrund des § 1 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 13. September 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 341) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.

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— Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG Vom 14. Oktober 2019
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-Art91cGGAStVtrÄStVtr1IKBekSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
