Landesverordnung über die Einführung des Zustimmungsvorbehalts bei Genehmigungsverfahren betreffend archäologische Kulturdenkmale Vom 10. Juni 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 10.06.2015
- Fundstelle:
- GVOBl. 2015, 155
§ 2Die Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 29. Juni 2025 außer Kraft.
§ 2Die Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Aufgrund des § 13 Absatz 5 des Denkmalschutzgesetzes vom 30. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. 2015 S. 2) verordnet das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa:
§ 1Vor der Erteilung einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz hat die untere Denkmalschutzbehörde die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einzuholen, wenn archäologische Kulturdenkmale betroffen sind.
§ 2Die Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.