Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Bestellung von örtlichen Sitzungsvertretern der Amtsanwaltschaft*) Vom 23. Februar 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 23.02.2004
- Fundstelle:
- GVOBl. 2004, 70
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Das Gesetz über die Bestellung von örtlichen Sitzungsvertretern der Amtsanwaltschaft vom 20. November 1967 (GVOBl. Schl.-H. S. 265), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 13. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), wird aufgehoben.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.