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title: "AMaßnBeglZustStVtrG SH — Gesetz zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 13. Dezember 2019"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-AMaßnBeglZustStVtrGSHrahmen"
updated: "2026-05-13T15:56:35+00:00"
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# AMaßnBeglZustStVtrG SH — Gesetz zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 13. Dezember 2019

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 13.12.2019
*Fundstelle:* GVOBl. 2019, 780


### Eingangsformel AMaßnBeglZustStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1(1) Dem von Schleswig-Holstein am 8. Oktober 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Gesetzesbeschluss des Landtages vom 27. September 2019 zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern (Drucksache 19/1610, 19/1652 (neu), 16/1691 und 19/1725) wird aufgehoben und ist nicht zu verkünden.

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— Gesetz zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 13. Dezember 2019
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-AMaßnBeglZustStVtrGSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
