---
title: "AkadföGErAbkG SH 2025 — Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 29. Januar 2025"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/akadfoegerabkgsh2025"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-AkadföGErAbkGSH2025rahmen"
updated: "2026-05-13T16:00:42+00:00"
---

# AkadföGErAbkG SH 2025 — Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 29. Januar 2025

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 29.01.2025
*Fundstelle:* GVOBl. 2025, Nr. 37


### Eingangsformel AkadföGErAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem am 30. Mai 2023 unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (Staatsvertrag) wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend bekanntgegeben.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Absatz 1 in Kraft tritt, ist von dem Ministerium für Justiz und Gesundheit im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

---

— Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 29. Januar 2025
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-AkadföGErAbkGSH2025rahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
