Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken Vom 8.2.1994
- Ausfertigungsdatum:
- 08.02.1994
- Fundstelle:
- GVOBl. 1994 124
Aufhebung von Amtsgerichten
§ 1 Aufhebung von Amtsgerichten Die Amtsgerichte Lauenburg/Elbe und Trittau werden zum 1. Januar 1995 aufgehoben.
Zulegung der Amtsgerichtsbezirke
§ 2 Zulegung der Amtsgerichtsbezirke Die Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte werden zu dem in § 1 bezeichneten Zeitpunkt wie folgt zugelegt: 1. dem Amtsgericht Ahrensburg der Amtsgerichtsbezirk Trittau ohne die Gemeinden Linau, Schönberg, Sirksfelde, Steinburg und Wentorf (Amt Sandesneben), 2. dem Amtsgericht Ratzeburg aus dem Amtsgerichtsbezirk Trittau die Gemeinden Linau, Schönberg, Sirksfelde und Wentorf (Amt Sandesneben), 3. dem Amtsgericht Bad Oldesloe aus dem Amtsgerichtsbezirk Trittau die Gemeinde Steinburg, 4. dem Amtsgericht Schwarzenbek der Amtsgerichtsbezirk Lauenburg/Elbe.
Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
§ 3 Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Änderungsanweisungen)
Änderung von Konzentrationsverordnungen
§ 4 Änderung von Konzentrationsverordnungen (Änderungsanweisungen)
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
§ 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Die auf § 4 beruhenden Teile der dort geänderten Verordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Verordnung geändert oder aufgehoben werden.
Übergangsregelung
§ 6 Übergangsregelung Für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängigen Verfahren, die von den Änderungen nach § 4 betroffen sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.