Gesetz zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes Vom 13. Mai 2003
- Ausfertigungsdatum:
- 13.05.2003
- Fundstelle:
- GVOBl. 2003, 226
Artikel 1 AufhebungDer Gesetzesbeschluss des Landtages vom 2. April 2003 zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 15/1953 und 15/2516) wird aufgehoben und ist nicht zu verkünden.
Artikel 2 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.