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title: "ABAErmÜV SH — Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen Vom 5. Mai 1956, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971 *)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sh/abaermuevsh"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-ABAErmÜVSHrahmen"
updated: "2026-05-13T15:56:05+00:00"
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# ABAErmÜV SH — Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen Vom 5. Mai 1956, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971 *)

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Fundstelle:* GVOBl. 1956 111


### § 1

§ 1 Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie wird ermächtigt, Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen nach Maßgabe des § 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu erlassen.

### § 1

§ 1 Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus wird ermächtigt, Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen nach Maßgabe des § 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu erlassen.

### Eingangsformel ABAErmÜV

Aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGB. I S. 225) wird verordnet:

### § 1

§ 1 Das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr wird ermächtigt, Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen nach Maßgabe des § 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu erlassen.

### § 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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— Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen Vom 5. Mai 1956, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971 *)
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-ABAErmÜVSHrahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
